Der beste Prozess ist derjenige, der gar nicht erst geführt werden muss. Im Sinne dieser Maxime kann ich auch für meine Anwaltstätigkeit aus dem Erfahrungsschatz meiner langjährigen Tätigkeit als Richter schöpfen, um die Rechtsstreitigkeiten meiner Klienten in deren wohlverstandenem Interesse wenn immer möglich gütlich zu lösen.